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   BGH, 09.07.2013 - 3 StR 132/13   

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https://dejure.org/2013,19202
BGH, 09.07.2013 - 3 StR 132/13 (https://dejure.org/2013,19202)
BGH, Entscheidung vom 09.07.2013 - 3 StR 132/13 (https://dejure.org/2013,19202)
BGH, Entscheidung vom 09. Juli 2013 - 3 StR 132/13 (https://dejure.org/2013,19202)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 244 Abs. 4 Satz 2 Halbsatz 1 StPO; § 261 StPO
    Ablehnung eines Beweisantrags, weil das Gegenteil der Beweisbehauptung erwiesen ist (Umfang der zulässigen Beweisantizipation; keine Beschränkung der Beweiswürdigung im Urteil)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 244 Abs 4 S 2 Halbs 1 StPO, § 261 StPO
    Strafverfahren: Begrenzte Beweisantizipation bei der Ablehnung des Antrags auf Zuziehung eines weiteren Sachverständigen

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßige Ablehnung eines auf die Einholung eines weiteren Sachverständigengutachtens gerichteten Beweisantrags

  • rewis.io

    Strafverfahren: Begrenzte Beweisantizipation bei der Ablehnung des Antrags auf Zuziehung eines weiteren Sachverständigen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 244 Abs. 4 S. 2
    Rechtmäßige Ablehnung eines auf die Einholung eines weiteren Sachverständigengutachtens gerichteten Beweisantrags

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2014, 281
  • StV 2014, 265
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 03.11.2022 - 6 StR 296/21

    Urteil wegen Verfüllung der Tongrube Möckern weitgehend rechtskräftig

    Die Strafkammer hat keine unzulässige Beweisantizipation vorgenommen (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 9. Juli 2013 - 3 StR 132/13, NStZ-RR 2014, 281), soweit sie in ihrem Ablehnungsbeschluss zur Begründung, das Gegenteil der behaupteten Tatsache sei erwiesen, auf weitere Sachverständigengutachten abgestellt hat.
  • BGH, 09.06.2020 - 5 StR 167/20

    Rechtsfehlerhafte Ablehnung eines Beweisantrags wegen Beweises des Gegenteils der

    Damit kommt es nicht mehr darauf an, ob - angesichts der zahlreichen Beanstandungen, die gegen die Methodik des Gutachters von der Verteidigung substantiiert erhoben worden sind - die knappen Erwägungen zur Sachkunde des Sachverständigen und Qualität seines Gutachtens den an die Ablehnungsbegründung eines Ablehnungsbeschlusses zu stellenden Anforderungen genügen (vgl. zum erforderlichen Begründungsumfang je nach Art und Gewicht der gegen das Erstgutachten vorgebrachten Einwände BGH, Beschlüsse vom 12. November 2004 - 2 StR 367/04, BGHSt 49, 347, 358; vom 22. Mai 2012 - 5 StR 15/12, NStZ-RR 2012, 287, 288; vom 9. Juli 2013 - 3 StR 132/13, NStZ-RR 2014, 281; LRStPO/Becker, 27. Aufl., § 244 Rn. 340 mwN; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 63. Aufl., § 244 Rn. 75).
  • OLG Zweibrücken, 02.08.2016 - 1 OLG 1 Ss 55/16

    Fahren ohne Fahrerlaubnis: Feststellung der Nichtberechtigung zum Führen von

    Die Ablehnung weiterer Beweiserhebungen zu dieser Frage mit der Begründung, ein bestimmtes Beweisergebnis stehe aufgrund anderer Beweismittel bereits fest, beinhaltet regelmäßig einen Verstoß gegen das während der Beweisaufnahme geltende grundsätzliche Verbot der Beweisantizipation (vgl. BGH NStZ-RR 2014, 281; KK/Krehl, 7. Aufl., § 244 Rn. 34).
  • OLG Jena, 20.02.2018 - 1 OLG 161 Ss 3/18

    Überlegende Forschungsmittel von Sachverständigen; Nichtanordnung des Verfalls

    Da sich der notwendige Umfang der Begründung bei Ablehnung eines Beweisantrages nach Art und Gewicht der damit gegen das Erstgutachten vorgebrachten Einwände richtet (BGH, Beschl. v. 09.07.2013, Az. 3 StR 132/13), bedurfte es hier ausnahmsweise keiner wesentlich über den Gesetzeswortlaut hinausgehenden Darlegungen (vgl. BGH, Urt. v. 30.07.1999, Az. 1 StR 618/99, bei juris; Meyer-Goßner/Schmitt, a.a.O., Rdnr. 42).
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